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Havarie- und Notdienst

 

Havarien - was ist zu tun?

 

Havarien sind erhebliche Schäden, die das Gebäude, die einzelne Wohnung oder mehrere Wohnungen betreffen oder betreffen können (Folgeschäden).

 

Die Beseitigung dieser Schäden duldet keinen Aufschub, vor allem im Bereich Wasserversorgung und Entwässerung, Elektroinstallation, Gasinstallation und Unwetterschäden

 

Havarien in diesem Sinne sind:

 

 

 

  • Wasserrohrbrüche jeglicher Art

  • Verstopfung im Abwasserbereich die eine Nutzung der Sanitäranlagen nicht mehr möglich machen

  • Schäden an der Heizungsanlage, die zum Ausfall der Anlage führen oder einen erheblichen Wasseraustritt zur Folge haben

  • Schäden, die Gefahr für Leib und Leben darstellen oder die Bausubstanz

    beeinträchtigen

 

Nicht zur Havarie gehören:

 

  • Laufende Ventile (Sanitär und Heizungen)
  • schwer ablaufende Wasch- und WC-Becken sowie Badewannen
  • defekte Türschlossanlagen
  • einzelne defekte Lichtschalter und Steckdosen
  • defekte Sicherungen und Relais in den Wohnungen

 

Bitte bedenken Sie, dass der Havariedienst nicht zu normalen Reparaturen außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit und an den Wochenenden herangezogen werden darf.

 

 

Verantwortlich für die Annahme von Reparaturen:

 

Geschäftsstelle der Allgemeinen Wohnungsgenossenschaft

Sternberg-Dabel-Brüel e.G.

Tel. 03847/ 2703

 

Bei Nichterreichen der Geschäftsstelle bitte das Bereitschaftstelefon anwählen.

Tel. 0171/ 6776440

 

 

Sollte keiner erreichbar sein, stehen nachfolgende Dienste zur Verfügung:

 

Einzelheizungen, Wasser, Gas: Firma Ockert Tel. 038483/ 20685,

Funk: 0171/6127035

 

Elektro:  Firma Schneppmüller, Tel. Funk: 0172/7253870

 

Die Inanspruchnahme des Havariedienstes ist der Geschäftsstelle, wegen der zu erwartenden Rechnungslegung umgehend mitzuteilen.