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Mitgliedschaft

Zum Erwerb der Mitgliedschaft in der Genossenschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft.

 

Über die Zulassung beschließt der Vorstand. Bei der Aufnahme ist ein Beitrittsgeld von 15,- € zu zahlen. Die Genossenschaftsanteile betragen zur Zeit für eine 1-2-Raumwohnung 450,00 € und für eine  3-4-Raumwohnung 600,00 €. Auf Antrag kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

 

Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft wird dieser Betrag entsprechend der Regelungen der Satzung zurückerstattet. Die Mitgliedschaft als auch die Genossenschaftsanteile sind vererbbar. Näheres regelt die Satzung.